Verwaltungsgebühren für Waffenkontrollen

Erklärung FW/FD-Gemeinderatsfraktion zum Thema Änderung der Verwaltungsgebührensatzung in Sachen Waffenkontrollen ( Vorlagen 027/2014 )

Gemeinderatssitzung vom 8. April 2014

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Palm, liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, liebe Gäste,

 

Soviel vorweg die Fraktion der Freien Wähler/Freien Demokraten stimmt der GR-Vorlage so mehrheitlich zu. Allerdings stellen wir den Antrag für Jäger 4 Waffen gebührenfrei zu stellen, da sie zur Ausübung ihrer Arbeit auf 4 Waffen angewiesen sind. Es fehlt in der Auflistung die Kombiwaffe bestehend aus Repetierer und Schrot, die insbesondere im Herbst, wenn gleichzeitig Fuchs, Hase und Reh gejagt werden darf, notwendig ist.

Gestatten sie mir darüberhinaus noch ein paar Anmerkungen zu der Änderung der Satzung:

Nach dem AMOK-Lauf von Winnenden gingen verständlicherweise die Emotionen in Sachen Schusswaffen im Privatbesitz deutlich nach oben. Sicherlich kann immer wieder über dieses Thema diskutiert werden und häufig wird in den Diskussionen auch die emotionale Schiene breit bedient. Uns ist daran gelegen die Situation sachlich zu analysieren und die Emotionen rauszuhalten. Es wird immer Befürworter und Gegner des privaten Waffenbesitzes geben. Sicherlich kann man auch darüber diskutieren, ob großkalibrige Waffen für den Schießsport notwendig sind.

Wichtig aus unserer Sicht war die Diskussion um Verschärfung des Waffenrechtes. Wir sind auch der Auffassung, dass doch einiges nach dem AMOK-Lauf von Winnenden erreicht werden konnte. Beispielhaft erwähnt sei dabei die Reduzierung der Waffenbesitzer und der Waffen infolge der Amnestieregelung, das zentrale Waffenregister (auch wenn es derzeit immer noch hakt), aber eben auch die Einführung der wiederkehrenden ereignisun­ab­hängi­gen Waffenkontrollen. Ziel von allem war stets einen AMOK-Lauf weniger wahrscheinlich werden zu lassen, denn eine Verhinderung halten wir für ausgeschlossen. Wir sind der Meinung, dass die getroffenen Maßnahmen dazu beitragen. Wir verkennen dabei nicht, dass dies sicherlich dem ein oder anderen nicht weit genug geht, aber hier sagen wir auch, es gilt die Kirche im Dorf zu belassen. Wir alle sollten uns darüber im Klaren sein, dass eine Vielzahl illegaler Waffen auf dem Markt sind und dass sich Personen jederzeit Waffen beschaffen können, sofern sie das notwendige know how und die entsprechenden Kontakte haben. Mit den getroffenen Maßnahmen werden aber die leichten Zugriffsmöglichkeiten für die „ordentlichen Waffenbesitzer“ (und oftmals werden schlimme Taten deshalb in Realität umgesetzt, weil die leichte Zugriffsmöglichkeit gegeben ist) deutlich eingeschränkt und erschwert. Wir sind der Meinung, dass dies schon eine erhebliche Verbesserung zum vorherigen Zustand darstellt.

Zunächst begrüßt unsere Fraktion die grundsätzliche Einführung von Gebühren für die Waffenkontrollen. Wir tragen dies auch für die verdachtsunabhängigen Kontrollen so mit. Für Jagdpächter und Jäger wurden Ausnahmen geschaffen, die wir mit Hinweis auf unseren Antrag, so ebenfalls begrüßen.

Bei den Nachkontrollen nach erfolgter Beanstandung hätten wir uns durchaus auch eine höhere Gebühr vorstellen können.

Abschließend sind wir mit dem differenzierten Vorschlag der Stadtverwaltung so einverstanden und wir hoffen, dass auch die anderen Waffenbehörden des Kreises diesem Vorschlag folgen werden, denn eine unterschiedliche Gebühr je nach Wohnsitz lehnen wir ab. Im Kreis oder noch besser darüber hinaus sollten die gleichen Gebühren erhoben werden. Man darf gespannt sein, wie sich die Erhebung Gebühren im Landkreis in Zukunft entwickelt.

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