Stellungnahme von Karin Ebinger – Vorlage 166/2020/2 – 1.12.2020
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Zull,
sehr geehrter Herr erster Bürgermeister Berner,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun sind wir heute mit dem 1. Dezember voll in der Vorweihnachtszeit angekommen, eine Zeit, in der man sich darauf besinnt, dass wir uns, trotz der aktuellen Umstände glücklich schätzen können, wie gut es uns geht. So gesehen könnte man sagen, dass das Thema Unterbringung von geflüchteten Menschen und Obdachlosen sozusagen reinpasst. Auch weil die Beratung in der Haushaltssitzung vielleicht zur Schlussfolgerung verleitet, die Erhöhung würde mit dem Haushalt in Zusammenhang stehen. Das tut sie ausdrücklich nicht, wie wir eben schon gehört haben, denn dieses Thema war schon lange vor den Haushaltsberatungen in Vorbereitung.
Dennoch müssen wir uns des Themas annehmen, die Situation zwingt uns einfach dazu. Trotzdem, oder gerade deshalb, schmerzt es, wenn nun diese Gebührenerhöhung auf der Agenda steht, denn schließlich sprechen wir hier von Bedürftigen, von Menschen, von denen jeder einzelne mit einem ganz persönlichen Schicksal zu hadern hat. Diese Menschen dürfen wir nicht alleine lassen und müssen sie unterstützen und das tun wir hier in Fellbach auch und – wie ich meine – auf eine sehr vorbildliche Art und Weise. Denn wir stellen nicht einfach nur Unterkünfte zur Verfügung, sondern sorgen für entsprechende weiterführende Unterstützung. Die Kolleginnen und Kollegen der WDF und Stadtverwaltung sind stets im persönlichen Austausch mit den Betroffenen, sie kümmern sich im wahrsten Sinne des Wortes. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank dafür!
Vor diesem Hintergrund ist unsere Fraktion der Meinung, dass die Gebührenerhöhung richtig und auch angemessen ist. Zu den Gründen, die dies erforderlich machen, haben wir im Grunde schon alle wichtigen Argumente gehört. Daher möchte ich an dieser Stelle nur noch einmal betonen, dass es unserer Fraktion sehr wichtig ist, ggf. Härtefälle nicht nur aufzufangen, sondern auch zu identifizieren, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Durch den zuvor erwähnten persönlichen Kontakt mit den Bewohnern und die dargelegte Vorgehensweise, diese frühzeitig anzusprechen um ggf. eine Lösung zu finden, meinen wir, dass dies gewährleistet ist.
Mag dies bei WDF und Verwaltung für Mehraufwand sorgen, so reduziert diese Gebührenänderung an sich jedoch zugleich die internen Verwaltungsaufwände. Sprich: Es wird bürokratischer Aufwand reduziert, um ihn an anderer Stelle wertvoll einzusetzen, nämlich im ganz persönlichen Kontakt mit den Betroffenen. Das begrüßen wir ganz ausdrücklich!
Ich möchte außerdem auch noch einmal unterstreichen, was vorhin schon gesagt wurde: In den meisten Fällen ist letztlich das Jobcenter bzw. der Kreis als „Zahler“ betroffen und nicht die Bewohner. Daher danken wir der Verwaltung, dass sie diesbezüglich frühzeitig auf den Kreis zugegangen ist, der ja auch bereits signalisiert hat, keine „Probleme“ mit dieser Gebührenerhöhung zu haben. Auch dies übrigens ein Zeichen dafür, dass die Anpassung angemessen ist.
Für die Fälle, in denen tatsächlich jemand in die Bredouille gerät, gibt es dann die dargelegte Vorgehensweise bei Härtefällen.
Wir tragen daher den Vorschlag der Verwaltung gerne so mit und bedanken uns für den intensiven Austausch im Vorfeld, um nun diese – wie wir meinen alles in allem wirklich gute – Lösung gefunden zu haben.
Vielen Dank.
Karin Ebinger