Anwohnerparken im Komponistenviertel

Stellungnahme in der GR-Sitzung vom 30.11.2021 von Peter Schwarzkopf

Es gilt das gesprochene Wort

Prinzipiell steht unsere Fraktion dem „Anwohnerparken“, kritisch gegenüber!
Die Fakten:
Für die Anwohner besteht kein Recht auf einen Parkplatz in der Nähe der Wohnung, lediglich die Tages Parker über 3 Stunden bekommen ein Strafticket, wenn dies geahndet wird. Es sind öffentliche Parkplätze, die von den Anwohnern dann privilegiert genutzt werden dürfen. Dem gegenüber steht ein Verwaltungsaufwand mit Verkehrsschildern, Kontrolle durch den KOD und Ausstellung von Parkgenehmigungen, das dann auch bei den Bewohnern wieder Kosten verursacht.
Meine persönliche Erfahrung ist, dass seit vermehrtem Homeoffice, der Tagsüberparkdruck im Komponistenviertel nachgelassen hat. Ausgenommen als im Herbst der P3 geschlossen wurde, konnten viel Wohnmobildauerparker in der Mozartstraße festgestellt werden.

Wir verstehen das Versprechen der Verwaltung an die Anwohner, daß die Parkenden am F3 nicht das Komponistenviertel belasten sollen. Das könnte passieren, wenn das Parken am F3 für Schwimmbadbesucher Kostenpflichtig wird. Ich habe das Vertrauen in die Stadtverwaltung, die uns in Vorgesprächen versprach, die Gebühren für die Anwohner niedrig zu halten sowie das Handling mit den Genehmigungen unbürokratisch zu handeln.
In diesem Falle kann ich dem „Anwohnerparken“ im Komponistenviertel, als Versuchsballon zustimmen. Wir bitten dann nach einem Jahr der Einführung um eine Rückmeldung.

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