Lärmaktionsplan

Stellungnahme von Aileen Hocker in der GR-Sitzung am 14.12.2021

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Soltys,
liebe Gäste,

Der Lärmaktionsplan baut auf dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinien über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ auf. Was Gesetz ist, ist Gesetz – dies schon mal vorweg. Unserer Fraktion ist ebenfalls bewusst, dass durch den Verkehr verursachte Lärmbelastung oftmals von Anwohnern als störend wahrgenommen wird. Hier muss man aber auch deutlich unterscheiden zwischen errechneten Lärmwerte und den tatsächlich wahrgenommenen Lärm, denn auch in Tempo-30- Zonen oder 20er-Zonen kann Lärm durch zum Beispiel Ein-und Ausparken entstehen. Wir als FW/FD Fraktion bezweifeln, trotz aller Untersuchungen, dass die Reduzierung des Lärms durch die Geschwindigkeitsreduzierung von 50kmh auf 30kmh deutlich wahrnehmbar ist. In der Vorlage steht ja auch deutlich, dass die im Lärmaktionsplan genannten betroffenen Personen kalkulierte Erfassungen sind und keine tatsächlichen Personen.

Nach dem Lärmaktionsplan soll vor allem die Hauptverkehrsachse Nord-Süd zur Tempo-30-Zone werden. Die Hauptverkehrsstraßen dienen zur Bündelung des KFZ-Verkehrs im innerstädtischen Straßennetz, werden unteranderem durch den öffentlichen Nahverkehr genutzt und führen schlussendlich zu einer Kosten- und Zeitersparnis. Somit erfüllen die Hauptverkehrsstraßen, auch in Fellbach, eine überaus wichtige Funktion und sollten auch für die Zukunft leistungsfähig und attraktiv bleiben.

Eine Bündelung des KFZ-Verkehrs hat den Zweck Schleichverkehr durch ruhige Wohngebiete zu vermeiden. Eine Reduzierung auf Tempo 30 der Hauptverkehrsstraßen hätte zur Folge, dass bestehende Tempo-30 Zonen eine zunehmende Verkehrsbelastung erfahren könnten, da es keine zeiteffizientere Alternativen mehr gibt. Eine unerwünschte Folge wäre eine Zunahme der Verkehrs-und Lärmbelastung in bestehende Wohngebieten. Hinzu kommt, dass die Umgehungsstraße/Höhenstraße zu Stoßzeiten schon an der Grenze der Belastbarkeit ist.

Durch Tempo 30 verlängern sich Fahr-und Umlaufzeiten des öffentlichen Nahverkehrs. Dadurch entsteht zusätzlicher Bedarf einer neuen Taktung. Zudem sollten sich die Fahrzeiten weiterhin an die Straßen- und S-Bahnzeiten richten, um lange Wartezeiten zu vermeiden – mal ganz abgesehen vom Thema Lärm.

Aber kommen wir zurück zum Lärmaktionsplan, worum es ja heute geht. Unsere Fraktion hält Tempo 30 flächendeckend für nicht sinnvoll. Die südliche Esslingerstraße muss nach unseren Ansichten, zum Beispiel, nicht auf Tempo 30 reduziert werden – wie in der Vorlage dargestellt. Auch diese dient auch der Umfahrung der anliegenden Wohngebiete.

Durch den zunehmend vorhergesehenen Fahrradverkehr in Fellbach sowie steigenden und durch die Regierung geförderte E-Mobilität im KFZ-Bereich wird die Lärmbildung an den angegebenen Verkehrsachsen zukünftig sowieso stark reduziert werden.

Unsere Fraktion stellt daher den Antrag, die Maßnahme des Lärmaktionsplans, d.h. die Geschwindigkeitsminimierung auf 30kmh auf den angegebenen Straßen, erst ab 22Uhr bis morgens 6 Uhr umzusetzen. Während der Tages-/Arbeitszeit ist ein Lärmpegel in belebten Ortskernen annehmbar, nachts jedoch benötigt der Bürger die angegebene Ruhe. Auch dies haben viele Städte im Umkreis (Schorndorf, Kreis Göppingen) bereits umgesetzt.

Vielen Dank!

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