Anpassung Kinderbetreuungsgebühren

Stellungnahme der FW/FD-Fraktion (Vorlage Nr. 114/2015)

  • Unsere FW/FD-Fraktion bedankt sich für die nachgereichten Berechnungen bei alternativen Erhöhungssätzen.
  • Dass wir erhöhen müssen, steht für unsere Fraktion außer Frage
  • Zitat aus meiner HH-Rede: „Besonders die Kosten der Kinderbetreuung schlagen hier zu Buche, die trotz weit überdurchschnittlichem Standard nur zu 9,8 % (so das Ergebnis in 2014) von den Eltern selbst als Nutznießer und demnach zu 90 % von allen Steuerzahlern getragen werden. Durch den von uns uneingeschränkt gutgeheißenen Ausbau hat sich das bei der Stadt unterm Strich verbleibende Defizit von 5,3 Mio € im Jahr 2005 auf geschätzte 14,3 Mio € im Jahr 2016 fast verdreifacht und wird damit zum „Sprengsatz für den Haushalt unserer Stadt“. 
    • Unser Antrag: Angesichts des aus dem Ruder laufenden Defizits bei der Kinderbetreuung beantragen wir, den Eigenanteil der Nutzer ab 1.1.2016 auf 14 % und mittelfristig auf die von der grün-roten Landesregierung empfohlenen Landesrichtsatz von 20 % anzuheben.
    • Mittlerweile haben wir uns mit der CDU Fraktion auf einen Stufenplan verständigt: Um das bei der Stadt verbleibende Defizit im Bereich Kinderbetreuungsgebühren  (für 2016 geschätzte 14,3 Mio €)  in Grenzen halten, beantragen wir eine stufenweise Erhöhung des von den betroffenen Eltern selbst getragenen Eigenanteils an den laufenden Kosten von derzeit  nur 10 % wie folgt:
      • Erhöhung des Eigenanteils zum 1.1.2016 auf  12  %
      • Erhöhung des Eigenanteils zum 1.9.2016 auf  13 %
      • Erhöhung des Eigenanteils zum 1.9.2017 auf  15 %
  • Wir halten diese Gebührenanpassung nicht nur aus der Sicht unserer Haushalts-Situation für unerlässlich, sondern wir halten diese Gebührenanpassung  für  angemessen, zumutbar und für im Blick auf die Gleichbehandlung aller Eltern für einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit
    • ANGEMESSEN , weil diesen Gebühren eine hervorragende Leistung gegenübersteht (qualifiziertes Personal, das zurecht mittlerweile besser bezahlt wird / überdurchschnittliche Personal- und Sachausstattung / super flexible Angebote….)  Wir halten diese Gebührenanpassung nicht nur aus der Sicht unserer Haushalts-Situation für unerlässlich, sondern wir halten diese Gebührenanpassung  für  angemessen, zumutbar und für im Blick auf die Gleichbehandlung aller Eltern für einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit
    • ANGEMESSEN auch, weil bei vielen Familien diese Angebote es nicht nur ermöglichen, dass beide Elternteile Erfüllung in ihrem Beruf finden sondern auch noch zusätzliche Einkünfte generieren können. Ein Blick auf die Stundensätze, die den Eltern in Rechnung gestellt werden , die selbst bei einer 40 %igen Erhöhung von 3,70 € bis max. 8,80 € reichen, unterstreicht diese Bewertung
    • ZUMUTBAR, weil 12 %, 13 %  15 und auch noch  20 % Eigen-anteil  (übrigens nur an den laufenden Betriebskosten ohne Zinsen und Abschreibungen für die Gebäude) wirklich nicht zuviel sind und es immer noch super- großzügig  ist, wenn eine solche  Gebühr zu  80 oder 85 % subventioniert, d.h. von allen Steuerzahlern bezahlt wird.
    • ZUMUTBAR erst recht, weil wir die in Fellbach seit Jahr und Tag üblichen großzügigen Ermäßigungen  für kinderreiche Familien,   für Alleinerziehende und sozial Schwache ausdrücklich   beibehalten wollen
  • EINE FRAGE DER GERECHTIGKEIT im Blick auf die Eltern, die diese umfangreichen und wertvollen städtischen Betreuungsange-bote (aus was für Gründen auch immer)  nicht in Anspruch nehmen
  • EINE FRAGE DER GERECHTIGKEIT auch deshalb, weil wir in absehbarer Zeit viele Millionen in die Sanierung / Entwicklung der Schulen im Maicklerzentrum einsetzen,  also für Investitionen, die zu einem beträchtlichen Teil genau wieder denselben Eltern zugute kommmen werden, deren Kinder heute in der städtischen Kinderbetreuung sind.

 

Mit dem zusammen mit der CDU-Fraktion entwickelten  STUFENPLAN  sorgen wir dafür, dass sich die Eltern auf diese Erhöhungen einstellen können und ggf. Alternativen suchen können, wobei  wir der Meinung sind, dass wir letztlich auf einen Eigenanteil von 20 % kommen müssen. Dass wir dabei nichts  „Unredliches“  oder gar  „Unsoziales“  von den Eltern verlangen,  unterstreicht die Tatsache, dass ausgerechnet die  grün-rote Landesregierung eine  20 %ige  Elterbeteiligung für angemessen hält und bei der Berrechnung ihrer Zuschüsse an die Kommunen auch zugrundelegt.

FAZIT für unsere  FW/FD – Gemeinderatsfraktion:  Wir wollen die in Fellbach qualitativ sehr gute Kinderbetreuung für Ü 3 und U 3 – Kinder in Fellbach auf diesem hohen Niveau belassen, also keine Abstriche am Standard vornehmen. Aber  dies hat seinen Preis, den wir zumindest zu einem geringen Anteil  (und 13, 15 oder 20 %  sind unseres Erachtens immer noch ein geringer Anteil)  den Eltern auch in Rechnung stellen müssen  —  sonst kommt unser Haushalt in Schieflage.

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