Corona-Impfung

Verlagerung Impfzentrum

Die Stadt Fellbach leistet sich den Luxus in der Alten Kelter ein lokales Impfzentrum zu unterhalten. Das hat sich bewährt. Nun soll das Impfzentrum in das leerstehende Norgren Areal (auch als Herion bekannt) verlagert werden. Dazu nimmt unser Fraktionsvorsitzender Ulrich Lenk Stellung.

(Vorlage 038/2022  in der GR-Sitzung am 1. Februar 2022

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst vielen Dank für die Vorlage und die heutigen Ausführungen und Erläuterungen.

Keine Frage: Fellbach ist kreisweit Vorreiter zur Bekämpfung der Covid-Pandemie und hat in den vergangenen 2 Jahren insbesondere mit seinen vorbildlichen örtlichen Impf- und Testzentren überregional schon bisher Maßstäbe und besondere Akzente gesetzt. Auch heute möchten wir der Verwaltung und insbesondere Ihnen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Zull für Ihren persönlichen Einsatz in dieser Sache und für das beispielhaft aufgebaute Netzwerk aus kooperierenden Ärzten, Apotheken, Ehrenamtlichen und Vereine danken.

Insofern ist es für uns logisch und zielführend, mit der Verlagerung des bestehenden Impfzentrums von der „Alten Kelter“, die ab Mai für die Neuauflage der TRIENNALE KLEINPLASTIK benötigt wird, auf das Norgren-Areal Gewähr dafür zu  bieten, dass auch zukünftig in Fellbach im Interesse des Gesundheitsschutzes unserer Fellbacher Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist, dass rechtzeitig, flexibel und ortsnah auf die schwankende Nachfrage nach Erst- und Auffrischungsimpfungen reagiert werden kann.  Auch wenn das Norgren-Areal nicht ganz so günstig gelegen und erreichbar ist wie die Alte Kelter, halten wir es auch aufgrund der dort vorhandenen Park- und Erweiterungsmöglichkeiten für durchaus gut geeignet. Erfreulich ist, dass die Fa. Norgren GmbH ihre Räume an der Stuttgarter  Straße der Stadt zumindest bis Ende 2022 kostenlos zur Verfügung stellt und die Räume vorher „grundinstandsetzt“.

Unsere FW/FD-Fraktion stimmt deshalb allen 3 Punkten der Vorlage einschließlich der Vorschläge zur Finanzierung der  dafür anfallenden außerplanmäßigen Kosten zu.

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