Asylunterkunft

Stellungnahme zur Vorlage 069/2014

vorgetragen von Martin Oettinger in der GR-Sitzung am 13.05.2014

Sehr ärgerlich ist, dass durch den engen Zeitplan, bedingt durch das Urteil des VGH, eine provisorische Containerlösung notwendig geworden ist.

Finanziell mag das vielleicht unsere Stadt nicht direkt betreffen, jedoch geht das alles zu Lasten der Steuerzahler. Ob und mit welchen Maßnahmen im Vorfeld dies hätte vermieden werden können bleibt dahingestellt. Ich will mich auch nicht mit „was wäre gewesen Fragen“ weiter aufhalten. „Das Kind ist diesbezüglich bereits in den Brunnen gefallen.“

Vergleichen wir die Standortalternativen für die 2-3 monatige Containerlösung, kommen auch wir zu dem Schluss, dass der Standort P3 am geeignetsten ist.

Wichtig für uns ist, dass für die Schul- und Vorschulkinder in der derzeitigen Sammelunterkunft eine annehmbare Lösung gefunden wurde, welche sie nicht vorzeitig aus dem gewohnten Umfeld herausreist.

Ein verbleib der vier betroffenen Familien während der Übergangszeit am Standort Oeffingen wäre von unserer Seite aus zu bevorzugen. Sollte dies nicht möglich sein, ist zu überlegen, die Kinder evtl. schon ab Juni an ihren späteren Schulstandort die Zeppelinschule zu versetzen, so dass sie dort dann in schon gewohnter Umgebung am Sommerferien-Betreuungsprogramm teilnehmen können.

Aufgrund der in den letzten Jahre stetig und stark gewachsenen Anzahl an Asylanträgen, in Zahlen ausgedrückt eine nahezu verfünffachen von 2010 bis 2013 sehen wir von der FW/FD Fraktion keine bessere Alternative als die im Beschlussantrag aufgeführte.

Verglichen mit der Anzahl an Unterkunftsplätzen anderer Standorte im Kreis steht Fellbach in einer Bringschuld.Für den neuen Standort der Sammelunterkunft am Erbach für 180 Asylbewerber setzten wir eine ordentliche und ausreichend Sozialbetreuung voraus.

D.h. eine der Asylbewerberanzahl entsprechende Anzahl von Sozialarbeiter- und Hausmeisterstellen.

Trotz des sehr engen Zeitplans drängen wir auf eine gründliche Abklärung der Rechtslage bezüglich des neuen Standortes am Erbach. Die Wiederholung eines Streitfalls was den Standort einer Massenunterkunft angeht gilt es unter Rücksichtnahme aller Beteiligten, insbesondere der Asylbewerber zu vermeiden.

 

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