GR – Stellungnahme zum TOP 3 „Änderung Betreuungsgebühren“ – Vorlage 107 / 2019 / 1
(Es gilt das gesprochene Wort – vorgetragen von Ulrich Lenk)
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, liebe Frau Zull,
liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen,
verehrte Gäste, vor allem liebe anwesenden Eltern,
kaum ist der neue GR verpflichtet, schon haben wir uns alle mit einer komplexen Materie zu beschäftigen und müssen eine durchaus schwerwiegende Entscheidung zu treffen.
Lassen Sie mich in meiner Stellungnahme mit ein paar grundsätzlichen Aussagen beginnen : Unsere FW/FD-Fraktion setzt beim Thema Kinderbetreuung auf den weiteren Ausbau der Angebote in Fellbach, um allen Eltern und Alleinerziehenden Betreuungsangebote anzubieten, die insbesondere der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Andererseits ziehen wir vor all den Eltern den Hut, die nicht nur die Erziehung, sondern auch die Betreuung ihrer Kinder ganz oder zum größten Teil selbst übernehmen. Ausgesprochen wichtig ist uns die Qualität der Betreuungsangebote in Fellbach sowohl hinsichtlich der personellen und sächlichen Ausstattung als auch des zuverlässigen und störungsfreien Betriebs der Einrichtungen. So verlassen wir uns darauf, dass angesichts der im Mai zusätzlich genehmigten Personalstellen, kurzfristige Verkürzungen der Öffnungszeiten und ähnliche für Eltern schwer organisierbare Störungen minimiert werden. Und auch die mit den Trägern jüngst getroffenen Vereinbarungen im Sinne einer guten Partnerschaft und der gewünschten Trägervielfalt, die das Stadtsäckel mit jährlich 820.000.– € belasten, tragen wir als FW/FD-Fraktion mit.
Andererseits sind wir der Auffassung, dass Qualität auch ihren Preis hat und auch haben darf. Angesichts des in den letzten Jahren dramatisch gestiegenen und weiter ansteigenden Defizits im städtischen Haushalt in Richtung 19 Mio € Jahr für Jahr, halten wir es für unerlässlich, dass die betroffenen Eltern einen Anteil von wenigstens 15 % an den laufenden Betriebskosten (die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibung und Zinsen bleiben dabei sogar ganz außen vor) bezahlen, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Das heißt umgekehrt, dass 85 % der Kosten vom Steuerzahler getragen werden, wobei bemerkenswert ist, dass das grün-schwarz regierte Land Baden-Württemberg den Kommunen eine Kostenbeteiligung der Eltern in Höhe von 20 %, also deutlich mehr, empfiehlt.
Dankbar sind wir der Verwaltung dafür, dass sie im Vergleich zu den bei der Anhörung der Elternbeiräte im Mai präsentierten Zahlen auf die Einwendungen der Eltern und das Drängen des Gemeinderats reagiert und durchaus erhebliche Verbesserungen im Sinne der Eltern in die heute zur Abstimmung stehenden Vorlage eingearbeitet hat. Unsere FW/FD-Fraktion bekennt sich heute nicht nur zu den in Fellbach bei den Betreuungsgebühren schon immer großzügig gewährten Sozialstaffelungen und Geschwisterermäßigungen, sondern wir freuen wir uns ausdrücklich über die Heraufsetzung der Grenze des Haushaltsgesamteinkommens für die Sozialstaffelung von 4.300.— auf 5.000.— € und die Herabsetzung des Berechnungsfaktors bei den U 3 – Gebühren von 2,0 auf 1,85, was besonders Entlastungen für Familien mit sich bringt, bei denen das Familieneinkommen nicht so üppig ist.
Allerdings können wir im Blick auf die Stadtfinanzen insgesamt, für die wir als Gemeinderat Verantwortung tragen, nicht auf die Erhöhung der Gebühren verzichten, weil wir alle wissen, dass das bei Stadt verbleibende Defizit in diesem Bereich schon wegen der neuen Kitas in Fellbach und Oeffingen und der auch von uns begrüßten besseren tariflichen Einstufung der Erzieherinnen weiter ansteigen wird. Wir können auch nicht erkennen, in welchen Bereichen der Stadt wir Mittel zugunsten dieses Bereiches umschichten können. Denn unter gar keinen Umständen will unsere FW/FD-Fraktion andere Investitionen in unsere Kinder und Jugendlichen wie z.B. den Neubau der Maicklerschule (der zwischen 22 und 25 Mio. € kosten wird), die digitale Ausstattung unserer Schulen, den Bau des Familienzentrums bei der Pauluskirche (wo mit deutlich mehr als 7 Mio. € gerechnet werden muss), die städtischen Maßnahmen zum Klimaschutz oder unsere Wohnbauoffensive gefährden, weil dies insbesondere gegenüber unseren Kindern und Familien unverantwortlich wäre. Was die zukünftige Gebührenentwicklung angeht, sind wir guten Muts, dass mit dem jetzt in Stufen erreichten Deckungsbeitrag von 15 %, der für unsere Fraktion eine Obergrenze darstellt, zukünftig die prozentualen Erhöhungen nicht mehr so hoch wie in den letzten Jahren ausfallen.
Fazit: Nach sorgfältiger Beratung trägt unsere Fraktion deshalb die Anhebung auf die in der Vorlage bei der Ü 3 und U 3 – Betreuung genannten Beträge mit. Die Vorschläge, die Gebühren noch stärker einkommensabhängig zu differenzieren und die geplante Erhöhung heute zu vertagen, halten wir nicht für zielführend.
Natürlich haben die Elternbeiräte mit ihrer Einschätzung recht, dass Fellbach als Wohnort zwar attraktiv, aber ein „teures Pflaster“ ist. Insofern hätten auch wir es begrüßt, auf Kinderbetreuungsgebühren ganz oder zumindest auf Erhöhungen verzichten zu können. Das ist aber unseres Erachtens erst dann seriös zu verantworten und möglich, wenn der Bund und das Land die Kommunen bei dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe wesentlich stärker finanziell unterstützen. Dafür sollten wir gemeinsam, aber insbesondere die SPD als Teil der Bundesregierung und die Grünen als Teil der Landesregierung eintreten.