Städtische Förderrichtlinien
Im September 2010 hat der Gemeinderat erstmals Richtlinien über die Gewährung städtischer Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen von Vereine, Trägern von Kindertageseinrichtungen und Trägern anderer sozialer Einrichtungen, Kirchen und staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen beschlossen. Aus diesen Richtlinien ergeht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung. Somit war jede seither gewährte Förderung immer eine „Kann“ und keine „Muss“ Maßnahme. Festzustellen an dieser Stelle ist jedoch auch, dass seit in Kraft treten der Richtlinien KEIN Förderantrag negativ beschieden wurde. Weder Anträge von Vereinen, Kirchen oder sonstigen oben erwähnten Einrichtungen. Die geförderten Investitionen führten zu einer verbesserten Infrastruktur und kamen grundsätzlich dem Allgemeinwohl zugute. Das man sich aktuell mit dem Inhalt und den Maßnahmen dieser Richtlinien ganz grundsätzlich, sachlich und objektiv auseinandersetzen muss, halten wir von der FW/FD Fraktion für gegeben und richtig. Jedoch sollten bereits eingereichte bzw. laufende Förderanträge davon nicht negativ beeinflusst werden. Hier geht es um die Verlässlichkeit und das Vertrauen in den Gemeinderat. Schließlich war und ist die Förderzusage Mitbestandteil des Finanzierungsplans der antragsstellenden Institution und wurde wie bereits erwähnt bis dato noch nie verwehrt.
Martin Oettinger
(Fellbacher Stadtanzeiger 18.05.2017)