Stellungnahme der FW/FD – Fraktion in der GR-Sitzung am 21.10.2014
Thema: Änderung der Satzung über die Erhebung von Betreuungsgebühren zum 1.1.2015
Vorlage 088/2014
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gäste,
der Ausbau der Betreuungsangebote in Fellbach ist eine Erfolgsgeschichte. Im Großen und Ganzen können alle Elternwünsche erfüllt werden und es gibt kaum Wartelisten. Mit dem Bau des „Maikäfernestes“ in Fellbach und dem Kinderhaus „Schatzkiste“ in Schmiden hat die Stadt Fellbach in den letzten Jahren selbst viel Geld in die Hand genommen. Aber auch die verschiedensten freien Träger haben unter größter Kraftanstrengung ihre Angebote ausgebaut.
Dazu kommen weitere Pluspunkte und Besonderheiten:
Der räumliche und ausstattungsmäßige Standard unserer Einrichtungen ist in Fellbach durchweg weit überdurchschnittlich
- Der Personalschlüssel liegt über den Empfehlungen
- Die Stadt übernimmt bei den „freien Trägern“ das Betriebsdefizit zu 100 %
- Entgegen der Empfehlungen des Landes liegt der Eigenanteil an den Gebühren nicht 20 %, sondern in Fellbach nur bei 10 %
Diese gute Situation hat u.a. dazu geführt, dass die Eltern in Fellbach hinsichtlich der Betreuungsangebote sehr zufrieden sind. Erfreulich ist auch, dass es trotz der allgemeinen Personalnot bei Erzieherinnen in Fellbach diesbezüglich keine Probleme gibt, weil eben die Arbeitsbedingungen stimmen und weitere Personalbindungsinstrumente greifen.
Angesichts dieser Lage hält es unsere FW/FD – Fraktion für gerechtfertigt, die Gebühren immer zeitnah, das heißt zukünftig jährlich anzupassen, wobei wir den familienfreundlich niedrigen Eigenanteil der Eltern bis auf Weiteres bei 10 % festschreiben wollen. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion angeregt, die Vorlage nochmals dahingehend zu überarbeiten, dass die Verwaltung vom GR beauftragt wird, alljährlich die Gebühren neu festzulegen, so dass der Kostendeckungsgrad von 10 % in etwa erreicht wird.
Eine gute Leistung darf auch etwas kosten – deshalb wird unsere Fraktion der modifizierten Tischvorlage 088 / 2014 / 1 zustimmen.